Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az. 22 S 64/23 vom 22.08.2025) sorgt für Klarheit: Guthaben aus Bestattungsvorsorge-Treuhandverträgen gehören nicht zur Insolvenzmasse und sind damit im Falle einer Privatinsolvenz vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters geschützt.
Damit ist nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten bestätigt: Wer für seine eigene Beerdigung vorsorgt, darf sicher sein, dass die dafür angesparten Gelder auch tatsächlich diesem Zweck dienen.
Hintergrund: Streit um Insolvenzmasse
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob Insolvenzverwalter Anspruch auf die Auszahlung eines Treuhandguthabens haben, das eigentlich für eine künftige Bestattung vorgesehen ist. Der Bundesgerichtshof hatte das Verfahren zuvor an das Landgericht zurückverwiesen – nun liegt eine endgültige Entscheidung vor:
- Die vertragliche Abtretung im Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag an das Bestattungsunternehmen ist wirksam.
- Ein Auszahlungsanspruch des Insolvenzverwalters besteht nicht.
Bedeutung für Vorsorgende und Bestatter
Damit wird die Rechtssicherheit sowohl für Kundinnen und Kunden als auch für Bestatter erheblich gestärkt. Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Bestatter, spricht von einem „starken Signal für die Bestattungsvorsorge“:
„Wer vorsorgt, darf darauf vertrauen, dass die zurückgelegten Mittel dem Vorsorgezweck dienen – auch im Falle einer späteren Privatinsolvenz.“
Auch Antje Bisping, Rechtsanwältin und Prokuristin der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG, begrüßt das Urteil:
„Das Landgericht Düsseldorf hat klargestellt, dass Treuhandguthaben nicht Teil der Insolvenzmasse sind. So bleibt der Vorsorgewille der Kundinnen und Kunden gewahrt.“
Pfändungsgrenzen und Versicherung
Während Treuhandverträge durch ihre Konstruktion sicher sind, gilt für Sterbegeldversicherungen eine besondere Regelung: Diese sind grundsätzlich pfändbar, allerdings nur, wenn die Versicherungssumme die aktuelle Höchstgrenze von 5.400 Euro überschreitet.
Fazit
Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für die Bestattungsvorsorge in Deutschland. Es schafft Vertrauen für alle, die schon zu Lebzeiten vorsorgen möchten, und stärkt zugleich die Arbeit der Bestattungsunternehmen.
Wer sich für eine Bestattungsvorsorge entscheidet, kann sicher sein: Die Gelder bleiben geschützt – auch im Falle einer Privatinsolvenz. Damit bleibt das Versprechen bestehen, dass Vorsorge wirklich Vorsorge ist.
