Ein Schritt, der die Friedhofskultur verändern dürfte: In Bremen und Bremerhaven wird es künftig möglich sein, sich gemeinsam mit seinem Haustier bestatten zu lassen. Die Bürgerschaft hat einer neuen Friedhofsordnung zugestimmt, nachdem der Senat bereits im Sommer grünes Licht gegeben hatte.
Was ist künftig erlaubt?
Menschen können auf stadteigenen Friedhöfen zusammen mit ihren eingeäscherten Haustieren in einem Grab ruhen. Die Tierasche gilt dabei offiziell als Grabbeigabe. Wichtig: Tiere müssen in einem Tierkrematorium eingeäschert werden. Eine gemeinsame Beisetzung mit einem nicht kremierten Tierkörper ist ausgeschlossen.
Der Mensch selbst muss nicht zwingend eingeäschert werden. Möglich ist also sowohl die Urnenbeisetzung als auch eine klassische Erdbestattung mit der Tierurne als Beigabe.
Wo soll das umgesetzt werden?
Noch ist nicht entschieden, welche Friedhöfe in Bremen und Bremerhaven entsprechende Flächen ausweisen. Die Träger der Friedhöfe können künftig selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Mensch-Tier-Gräber zulassen. Vorgesehen ist, die Bereiche klar von anderen Grabfeldern abzugrenzen. Auch die Freigabe ganzer Friedhöfe ausschließlich für Mensch-Haustier-Bestattungen ist denkbar.
Bedeutung für Tierhalter
Für viele Menschen sind Haustiere Familienmitglieder. Die Möglichkeit, sich eines Tages auch im Tod nicht trennen zu müssen, erfüllt einen lange geäußerten Wunsch. Fachleute raten jedoch, diesen Wunsch rechtzeitig in einer Bestattungsverfügung festzuhalten, damit er später verbindlich berücksichtigt werden kann.
Auch praktische Fragen sollten frühzeitig geklärt sein – etwa, wer sich um das Tier kümmert, falls der Halter vor ihm verstirbt.
Fazit
Mit der neuen Friedhofsordnung reagiert Bremen auf den gesellschaftlichen Wandel im Umgang mit Haustieren. Was lange emotional gefordert wurde, erhält nun eine rechtliche Grundlage: die letzte Ruhe gemeinsam mit Hund, Katze oder anderem tierischen Begleiter.
