Seit das Bundesverfassungsgericht 2020 den assistierten Suizid erlaubt hat, fehlt in Deutschland bis heute eine klare gesetzliche Regelung. Diese Lücke nutzen zunehmend auch Akteure, von denen man es nicht erwartet hätte: Bestatter, die neben ihrem eigentlichen Beruf auch Sterbehilfe anbieten – und dafür teils hohe Summen verlangen.
Der Fall Sajda – zwischen Verzweiflung und Geschäft
Die Geschichte von Heidemarie und Fritz Sajda aus Herrenberg zeigt, wie schnell Betroffene in einer Ausnahmesituation in die Hände solcher Anbieter geraten. Heidemarie, schwer krank und voller Schmerzen, entschied sich im Sommer 2025 für die Sterbehilfe. Über das Internet stieß das Ehepaar auf einen Bestatter, der sich zugleich als „Freitodbegleiter“ anbot.
Wenige Wochen später zahlte Fritz Sajda fast 12.400 Euro – über 11.000 Euro an den hinzugezogenen Arzt und mehr als 950 Euro an den Bestatter selbst für eine reine „Vermittlungsleistung“. Heute sagt er enttäuscht:
„Hier wird mit der Not der Menschen ein Geschäft gemacht.“
Explosion der Anbieter – und der Preise
Während Vereine wie die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) oder Sterbehilfe Deutschland für ihre Begleitungen zwischen 2.000 und 7.000 Euro verlangen, oft als gemeinnützige Vereine ohne Gewinnerzielungsabsicht, rufen private Anbieter inzwischen Summen von bis zu 9.000 Euro und mehr auf – teilweise mit aggressiver Werbung auf Google oder sogar TikTok.
Suizidforscherin Ute Lewitzka von der Universität Frankfurt/Main kritisiert diese Entwicklung scharf:
„Das erinnert an eine Fast-Track-Lane zum Suizid. Wir brauchen dringend eine gesetzliche Regelung.“
Bestatterverbände: klare Distanzierung
Der Bundesverband Deutscher Bestatter sieht die Rolle seiner Mitglieder klar begrenzt:
„Die Beratung und Begleitung der Selbsttötung lässt sich ausdrücklich nicht mit dem Berufsbild unseres Handwerks vereinbaren. Wir distanzieren uns in jedweder Form von dieser Grenzüberschreitung.“
Bestattungen hätten die Aufgabe, hinterbliebene Familien zu begleiten, würdevolle Trauerfeiern zu gestalten und die letzte Ruhe zu sichern – nicht aber, den Tod selbst herbeizuführen.
Rechtliche Grauzone und politische Debatte
Deutschland befindet sich in einem gesetzlichen Vakuum:
- Assistierter Suizid ist erlaubt, aber nicht klar geregelt.
- Wartezeiten, Beratungspflichten oder Werbeverbote fehlen bislang.
- 2023 scheiterten zwei Gesetzentwürfe im Bundestag, nun versuchen Abgeordnete, einen neuen Kompromissvorschlag zu erarbeiten.
Bis dahin bleibt der Markt weitgehend unkontrolliert – mit allen Risiken für Betroffene, die sich in einer extrem verletzlichen Situation befinden.
Fazit
Dass Bestatter Sterbehilfe anbieten, ist für viele ein Tabubruch. Es verschwimmt die Grenze zwischen Begleitung im Leben und Begleitung in den Tod – und öffnet Tür und Tor für Geschäfte mit der Verzweiflung von Menschen.
Während Vereine mit festen Strukturen und transparenten Kosten seit Jahren arbeiten, geraten neue Anbieter durch hohe Preise und zweifelhafte Werbung in die Kritik. Für Hinterbliebene wie Fritz Sajda bleibt am Ende oft ein bitterer Beigeschmack.
