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Bestattung auf Privatgrundstück? Gemeinde Laer ringt um Grundsatzentscheidung

In Laer (Kreis Steinfurt) steht der Gemeinderat vor einer außergewöhnlichen Entscheidung: Ein älteres Ehepaar möchte nach seinem Tod auf dem eigenen Hof bestattet werden – am Bildstock direkt an der Hofeinfahrt. Ihr Sohn, der den Hof übernommen hat, unterstützt diesen Wunsch. „Es wäre ein Trost für mich, wenn meine Eltern hier bleiben – quasi als […]

In Laer (Kreis Steinfurt) steht der Gemeinderat vor einer außergewöhnlichen Entscheidung: Ein älteres Ehepaar möchte nach seinem Tod auf dem eigenen Hof bestattet werden – am Bildstock direkt an der Hofeinfahrt. Ihr Sohn, der den Hof übernommen hat, unterstützt diesen Wunsch. „Es wäre ein Trost für mich, wenn meine Eltern hier bleiben – quasi als Schutzengel“, sagt er. Die beiden über 80-Jährigen haben ihren Wunsch bereits schriftlich festgehalten.

Rechtliche Lage: Nur Ausnahmen möglich

Grundsätzlich gilt in Deutschland der Friedhofszwang – Bestattungen dürfen nur auf öffentlichen oder kirchlichen Friedhöfen erfolgen. Allerdings lässt das NRW-Bestattungsgesetz Ausnahmen zu: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Asche von Verstorbenen auch auf privaten Grundstücken verstreut oder vergraben werden. In Laer sieht die derzeitige Friedhofssatzung dies noch nicht vor.

Die Verwaltung der Gemeinde signalisiert jedoch grundsätzliche Zustimmung. Der Rat diskutierte das Thema bereits, eine Entscheidung wurde aber vertagt. Nun sollen nach der Sommerpause konkrete Regelungen erarbeitet werden.

Diskussion im Gemeinderat: Persönliche Entscheidung statt Parteilinie

Die CDU als stärkste Fraktion in Laer gibt ihren Ratsmitgliedern keine einheitliche Empfehlung. „Das ist eine sehr persönliche Entscheidung“, betont Fraktionsvorsitzender Matthias Heuermann, der privat Aschebestattungen auf bäuerlichem Grund positiv sieht. Auch die Grünen zeigen sich offen, wollen aber noch offene Fragen klären. „Wir stehen grundsätzlich für freiheitliche Lösungen“, sagt Sprecherin Elke Schuchtmann-Fehmer.

Offene Fragen: Verkauf, Dauer und Friedhofscharakter

Die Ratsmitglieder sehen vor allem praktische Probleme:

  • Was passiert, wenn das Grundstück verkauft wird?
  • Wie lange muss die Grabstelle erhalten bleiben?
  • Wie lässt sich die Totenruhe dauerhaft sichern?

In anderen NRW-Kommunen wie Lüdinghausen (Kreis Coesfeld) wurden bereits mehrere Anträge genehmigt. Dort gelten klare Auflagen:

  • Die Verstorbenen müssen ihren Wunsch zu Lebzeiten schriftlich festgelegt haben.
  • Der private Bestattungsort muss öffentlich zugänglich sein und Friedhofscharakter besitzen.
  • Nur eine Aschebestattung ohne Urne ist möglich.
  • Die Würde des Ortes muss gewährleistet sein.

Finanzielle Dimension: Konkurrenz für Friedhöfe

Ein weiterer Aspekt: Wenn mehr Menschen auf Privatgrundstücken bestattet werden, könnte dies die Einnahmen der kommunalen Friedhöfe mindern. Friedhofsgebühren sind für Städte und Gemeinden ein fester Bestandteil ihrer Kalkulation.

Ein Schritt in Richtung individueller Bestattungskultur?

Sollte Laer die Bestattung auf Privatgrundstücken zulassen, wäre das ein weiteres Signal für den Wandel der Bestattungskultur in Deutschland. Immer mehr Menschen wünschen sich eine persönlichere und naturnahe Form des Abschieds, die über den klassischen Friedhof hinausgeht.

Noch ist die Entscheidung offen – fest steht jedoch: Der Fall in Laer könnte Grundsatzcharakter für viele Gemeinden in NRW haben.

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